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§ 1

Der FC Simpel e.V. mit Sitz in Soltau/Wolterdingen (im folgenden Club genannt) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Zweck des Clubs ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Der Club ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Clubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Clubs an die Stadt Soltau, die es für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 2

Der Club will der körperlichen und seelischen Gesundheit der Mitglieder dienen. Er steht auf dem Boden des Amateurgedankens.

§ 3

Der Club ist Mitglied des Sportbundes Heidekreis, außerdem im Kreisschützenverband Soltau.

§ 4

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe einer eventuellen Ablehnung zu nennen. Mit der Anmeldung unterwirft sich jedes Mitglied den Bestimmungen dieser Satzung.

§ 5

Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten. Er kann jährlich, vierteljährlich oder monatlich bezahlt werden. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Jahres Hauptversammlung festgesetzt. Der Vorstand kann auf Antrag Beitragserleichterung gewähren.

§ 6

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Mit dem Ausscheiden eines Mitgliedes erlöschen sämtliche durch die Mitgliedschaft erworbenen Anrechte an den Verein, dagegen bleibt das ausscheidende Mitglied für alle Verpflichtungen haftbar.

§ 7

Oberstes Organ des Clubs ist die Mitgliederversammlung sowie der Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden und zwei gleichberechtigten Stellvertretern sowie dem Kassenwart.
Der 1.Vorsitzende und der Kassenwart werden für die Dauer von 3 Jahren, alle übrigen Vorstandsmitglieder für die Dauer von 2 Jahren durch die Jahreshauptversammlung gewählt. Vorstand im Sinne des Gesetzes sind der 1.Vorsitzende sowie der 1. und 2.Stellvertreter, wobei jeder für sich alleinvertretungsberechtigt ist.

§ 8


Die Jahreshauptversammlung findet alljährlich im Monat April statt. Die Einberufung wird durch Aushang im oder am Vereinslokal bekanntgegeben, unter der vom Vorstand festzusetzenden Tagesordnung. Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf einberufen. Sie sind mindestens eine Woche vorher durch Aushang bekanntzugeben.

§ 9

Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Versammlung ist ein Protokoll zuführen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist.

§ 10

Wahlen, die durch Zuruf oder durch Stimmzettel erfolgen, werden durch einfache Stimmenmehrheit entschieden. Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, muss Zettelwahl erfolgen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Bei Abstimmungen ist einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.

§ 11

Die von der Jahreshauptversammlung gewählten beiden Rechnungsprüfer sind berechtigt jederzeit die Kasse zu prüfen. Sie haben der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung mündlich oder schriftlich zu berichten.

§ 12

Der Verein haftet den Mitgliedern gegenüber nicht für die aus dem Sportbetrieb entstehenden Gefahren und Sachschäden. Jedes Mitglied haftet dem Verein gegenüber für alle Schäden, die durch sein schuldhaftes Verhalten dem Verein entstehen. Diese Satzung ist in der Jahreshauptversammlung am 12.04.2014 beschlossen worden und tritt sofort in Kraft.


Wolterdingen, den 12.04.2014

Im Original vom Vorstand gezeichnet

Diese Satzung als PDF zum Download
  Monatlich Vierteljährl. Halbjährl. Järhlich
Erwachsene aktiv 8,00 € 24,00 € 48,00 € 96,00 €
Erwachsene passiv 6,00 € 18,00 € 36,00 € 72,00 €
AZUBIs, etc. 3,50 € 10,50 € 21,00 € 42,00 €
Kinder/ Jugendliche bis 18 Jahre 3,50 € 10,50 € 21,00 € 42,00 €

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Bei der Proklamation am 13.05.2023 wurden die Ergebnisse vom Königsschießen verkündet und die neuen Majestäten gekrönt.

Wir gratulieren unserem neuen König Peter Charitonenkow, sowie unserer neuen Königin Bärbel Höfs zur Regentschaft!

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